Materialannahme

Der Anlieferer bleibt in vollem Umfang haftbar, wenn Materialien angeliefert werden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. Siehe unsere Geschäftsbedingungen und Betriebsordnung.



Bitte fragen Sie nach unsere Richtlinien über die Annahme von RC-Materialien.

Erde die zur Wiederverwendung und Aufbereitung geeignet ist.

Laub, Geäst, Rasen und Beetrückstände

Das können Sie bei uns anliefern:

  • Grünabfälle/Grüngut
  • (z.B. Rasenschnitt, Wiesen-und Wegrandmahd, Baum- und Gehölzschnitt, Laub, Pflanzenreste, Friedhofabfälle pflanzlichen Ursprungs)
  • Forstwirtschaftliche Pflanzenteile
  • (z.B. Astwerk, Windbruch)
  • Landwirtschaftliche Grünabfälle
  • (z.B. Rübenblattreste)

Jede Anlieferung wird auf Eignung für die Kompostieranlage geprüft. Bei Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Anlieferung wird das Material zurückgewiesen.

Erlaubt sind: z. B. Rasenschnitt, Wiesen- und Wegrandmahd, Baum- und Gehölzschnitt, Laub, Pflanzenreste.

Forstwirtschaftliche Pflanzenteile wie z. B. Astwerk, Windbruch, größeres Geäst und Baumrückstände.

Die Wurzeln sollten möglichst frei von Erde und Steinen sein.

  • Sandige Massen, Erden und Steine
  • Vernässte oder stark lehmhaltige Massen
  • Erd, Beton- und Abbruchmassen

Es dürfen nur Materialien angeliefert werden, die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers oder der Umwelt nicht verändern und nicht beeinträchtigen!